Restaurantbesuch: Kontaktdaten der Gäste und DSVGO

Wir, also meine Frau und ich, essen gerne. Durch die Corona-Beschränkungen mussten nun alle Restaurants geschlossen. Mit Sicherheit war dieser Schritt notwendig doch hatten wir langsam aber sicher Sehnsucht danach unsere Lieblingsrestaurants mal wieder zu besuchen.

Am vergangenen Mittwoch war es dann endlich so weit, die Restaurants in Rheinland-Pfalz durften wieder öffnen. Also haben wir uns in 2 Restaurants einen Tisch reserviert (Thai und Mexikaner) konnten unseren Hunger stillen.

Sicht des Restaurants: Datenschutz – was ist das?

Nun waren wir bereits in 2 unterschiedlichen Restaurants. In beiden Restaurants haben wir uns vorher telefonisch angemeldet und unseren Platz reserviert. Im Restaurant selbst bekamen wir eine Liste ausgehändigt in welche wir unsere Adressdaten eintragen sollten. Prinzipiell verstehe ich das Vorgehen, doch warum muss ich in der Lage sein die Adressdaten der Besucher an den Nachbartischen oder den Vortagen einsehen können?

Adressliste

Einfach unfassbar. Einfach eine Seite umblättern (im Ordner in welchem alles ordentlich abgeheftet ist) und schon weiß ich dass Frau X am Vortag am gleichen Tisch saß. Die Inhaber der Restaurants lassen sich auf Nachfragen an Ihrem Vorgehen nicht weiter beirren … komisch.

Sicht der Vorgabe: DSVGO einhalten

Am einfachsten zitiere ich hier einmal die Seite von Rheinland-Pfalz:

Die Daten jedes einzelnen Gastes sind in einer Form zu erfassen, die verhindert, dass andere Gäste Einblick in diese Kontaktdaten haben. Dies gilt auch für Gäste, die die Lokalität zusammen aufsuchen. Die Auslage einer Liste an zentraler Stelle, in die jeder Gast sich einträgt und dadurch Einblick in die Daten der anderen Gäste erhält, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.

Jeder Gast ist entsprechend bei der Anmeldung im Lokal über die Erfassung, Vorhaltung und weitere Verwendung gem. Art. 13 DS-GVO zu informieren. Der Hinweis bei Reservierung auf das Verfahren ersetzt die Information gem. Art. 13 DS-GVO nicht

https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/corona-datenschutz/

Rein von den Vorgaben her ist das aktuelle Vorgehen in den Restaurants also gar nicht erlaubt. Wenigstens etwas …

Warum nicht endlich die Corona-App?

Liebe Bundesregierung / Landesregierung: Es kann doch nicht wirklich euer Ernst sein dass Restaurants alle Daten manuell erfassen und im Fall einer Corona-Infektion die Liste nach möglichen Kontaktpersonen manuell durchsuchen muss. Viele Projekte wurden z.B. im Bundeshackathon angestossen und Prototypisch umgesetzt. Das PEPP-PT Vorhaben hat eine datenschutzkonforme Lösung für eine solche App. Bevor man hier auf die Idee kommt mit Papier und Stift die Daten von Kunden zu erfassen, welche dann auch im realen Leben noch völlig gegen die DSVGO verstößt sollte man doch sinnvolle Projekte unterstützen.

Deutschland ist das Land der guten Ideen. Wir haben viele Vorhaben, viele Projekte die auch Datenschutzkonform eine Lösung für dieses Problem haben. Und was tun wir als innovatives Land? Wir arbeiten mit Papier … unfassbar.

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This article was written by Thomas Schiffler

Alles was mit IT zu tun hat steht bei mir hoch im Kurs. Hierbei dreht sich vieles um Java, Python oder auch mal PHP. Unser Zuhause ist mit diversen Raspberry PIs ausgestattet mit welchen ich versuche unser Leben durch etwas Automatisierung ein wenig smarter zu gestalten. Hierbei möchte ich die Technik und die dahinter eingesetzten Tools / Frameworks verstehen und nicht einfach nur Anwenden. Ich selbst bezeichne mich als ITler aus Leidenschaft :) Seit 2020 ist das Thema Chatbot / Voicebot / Conversational.ai in meinen Focus gerückt. In diesem Bereich investiere ich gerade viel Zeit.

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